Wir werden unter folgenden Bedingungen als Versicherungsvermittler in Ihrem Auftrag tätig.
Abundo vermittelt an Mitglieder von Gruppen wie Vereine, insbesondere an
Feuerwehren, Versicherungen und gibt individuell an diese Gruppen Rabatte
oder bei Bausparverträgen, Lebensversicherungen, Pensionsversicherungen,
Staatlich geförderten Pensionsversicherungen, Fondsgebundenen
Lebensversicherungen Bonusauszahlungen weiter.
1. Abundorabatt
Abundo spart sich bei der Vermittlung von Vorsorgeprodukten aller namhaften
Anbieter Vertreterkosten, Bankfilialen, Büros, Autos,... und noch vieles
mehr und versichert große Gruppen von Einzelverträgen, wodurch sich nicht
nur Vermittler sondern auch die Versicherer Kosten sparen.
Diese Kostenersparnis wird wie folgt an den Kunden weitergegeben:
Zusätzlich zu der bestellten Vorsorgeversicherung erhält der Kunde einen
Bausparvertrag (ohne Prämienvorteil) auf seinen Namen ausgestellt.
Die Ablaufleistung (= Auszahlung nach 6 Jahren) des Bausparvertrages ergibt
sich aus unserem Abundo-Bonus, abzüglich der jährlichen Bauspargebühren
(ca. 5 Euro pro Jahr), zuzüglich der jährlichen Verzinsung (zurzeit 3% pro
Jahr).
Der Kunde kann ab dem fünften vollendeten Laufzeitjahr frei über seinen
Bausparvertrag verfügen.
Durch das Absenden des Antragsformulares von unserer Homepage entsteht der
Auftrag an die Abundo G.m.b.H., eine entsprechende, nach Ihren Angaben im
Antragsformular ausgestellte Versicherungspolizze bei der von Ihnen
ausgewählten Versicherung zu beantragen. Mit der Erfüllung dieser Pflicht
unsererseits, endet das rechtliche Verhältnis zwischen Ihnen als
Auftraggeber und uns als Versicherungsvermittler. Alle darüber
hinausgehenden Leistungen, welche wir Ihnen anbieten, sind freiwillig und
es besteht daher kein Rechtsanspruch. Vertragspartner nach Zustandekommen
des Versicherungsvertrages ist nicht die Abundo G.m.b.H., sondern das
jeweilige Versicherungsunternehmen/Bausparkasse, mit dem ein
Vertragsverhältnis zustande kommt.
Für neue Leistungen am Kunden ist ein neuer gesonderter Auftrag mit
gesamter Leistungs- und Kostenbeschreibung zu vereinbaren.
2. Antragsabwicklung
Zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung, Bearbeitung und dem Einlangen
Ihres Antrages beim jeweiligen Versicherungsunternehmen, könnten sich
tarifliche Änderungen, insbesondere bei Ablebenswerten und garantierten
Leistungen ergeben. Sollte dies der Fall sein, so haben Sie die
Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzuziehen und einen neuen Antrag zu stellen.
Nachdem uns Ihr Antrag via E-mail zugegangen ist, werden wir diesen
überprüfen und gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um fehlende
Angaben oder andere etwaige Ergänzungen durchzuführen. Der Antrag wird dann
schnellstmöglich, entweder postalisch oder via E-mail, (je nachdem wie Sie
es wünschen) an Sie gesandt und von Ihnen in den dafür vorgesehenen Punkten
unterfertigt. Sie verpflichten sich, den Antrag innerhalb einer Frist von
14 Tagen mit beiliegendem Rückkuvert an uns zu senden. Wir werden den
Antrag schnellstmöglich an das von Ihnen gewählte Versicherungsunternehmen
weiterleiten.
3. Rücktritt vom Antrag
Sollten Sie von Ihrem auf unserer Homepage gestellten Antrag zurücktreten
wollen, so haben Sie bis zum Erhalt der Originalpolizze die Möglichkeit,
schriftlich oder mündlich von Ihrem Antrag zurückzutreten. Nach Erhalt der
Originalpolizze und der jeweiligen Versicherungsbedingungen durch das
Versicherungsunternehmen, haben Sie laut § 8 Abs. 2 KSchG 14 Tage, bei
Lebensversicherungen im Sinn der RL 2002/83/EG und Verträgen über
Altersvorsorge 30 Tage Rücktrittsrecht.
4. Zustandekommen eines Versicherungsvertrages
Die Versicherungspolizze wird Ihnen direkt vom jeweiligen
Versicherungsunternehmen zugestellt. Sie sind verpflichtet, diese Polizze
auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Abundo G.m.b.H. übernimmt keine Haftung
für Folgeschäden, die aus dem Fehlen oder Hinzukommen von Inhalten
entstehen.
5. Datenschutz
Die Ermittlung von Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der
Vertragserfüllung, sowie für die Buchhaltung und den Versand.
Die Daten der Kunden werden nur zur Vertragserfüllung verwendet und werden
bei uns gespeichert. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben,
außer wenn dies zur Vertragserfüllung nötig ist (Partnerfirmen halten sich
ebenfalls an das Datenschutzgesetz).
Für Informationen, Beschwerden sowie Datenauskünfte wenden Sie sich bitte
an info@abundo.at.
6. Vertragsbedingungen
Maßgeblich für den jeweiligen Versicherungsvertrag sind die für das
entsprechende Versicherungsprodukt geltenden Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen sowie die jeweiligen veröffentlichten Merkblätter
des Versicherungsunternehmens.
7. Kosten unserer Leistungen
Unsere Leistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, für Sie als Kunde kostenlos.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle Preise und Zusagen in den jeweiligen Angeboten sind unverbindlich und
gelten bis auf Widerruf. Die Leistungen und Preise, welche von Abundo
angeboten werden, sind ausschließlich in den Vertragsverhältnissen zwischen
dem Versicherer und dem Kunden verbindlich definiert. Die Preise verstehen
sich inklusive aller gesetzlichen Abgaben und werden in Euro angegeben.
9. Kontaktaufnahme
Sie stimmen im Sinne des § 101 TKG zu, dass wir Ihnen Emails ohne
nochmaliger, vorherig einzuholender Einverständniserklärung, zum Zwecke der
Information, zusenden dürfen.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Sitz der Abundo Vorsorge G.m.b.H..
Die Vertrags- Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Wir behalten uns vor, diese Geschäftsbedingungen zu modifizieren und
eventuell geänderten Gegebenheiten anzupassen. Die geänderten Bedingungen
in der dann gültigen Fassung werden Bestandteil der Vertragsbeziehung für
die künftige Inanspruchnahme unseres Services. Wir werden auf unserer
Homepage deutlich darauf hinweisen, dass sich eine Änderung in den AGB
ergeben hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so hat dies auf die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser
Vereinbarung keinen Einfluss.
11. Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller sich aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden
Streitigkeiten, einschließlich solcher über sein Bestehen oder
Nichtbestehen, wird, soweit vom Gesetzgeber zulässig, die ausschließliche
Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Salzburg vereinbart.
Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KSchG ist, gilt die Zuständigkeit
jenes Gerichtes als begründet, in dessen Bezirk der Wohnsitz des Kunden
liegt.
Weiters erkennen wir den Internet Ombudsmann als außergerichtliche
Streitschlichtung an www.ombudsmann.at.
Weitere Geschäftsbedingungen
1.1. Auszahlung des Abundo Bonus: Bei Abschluss von Vorsorgeversicherungen
wird der Abundobonus in Form eines fertig einbezahlten Bausparvertrages an
Sie übermittelt. Aufgrund gesetzlicher Provisionshaftungsbestimmungen
zwischen Abundo und dem jeweiligen Versicherer sind diese Bausparverträge
(Abundobonus) zugunsten Abundos für die Dauer von 5 Jahren verpfändet. Dies
entspricht der maximalen Zeitdauer, in der auch Abundo für die Provisionen
dem Versicherer gegenüber haften muss. Wird der zugrunde liegende Vertrag
innerhalb der ersten 5 Jahre nach dem Abschluss verändert (Ausnahme:
Prämienerhöhung), geht der Abundo-Bausparvertrag mit sofortiger Wirkung in
das Eigentum der Abundo GmbH über.
Bei Abschluss eines Bausparvertrages wird der Abundobonus bei monatlicher
Zahlweise nach 6 Monaten in bar auf Ihr Konto überwiesen. Bei jährlicher
Zahlung erfolgt die Bonusüberweisung bereits nach 3 Monaten auf Ihr Konto.
2.1. Abundo berät Sie nicht in Versicherungsangelegenheiten. Abundo stellt
Ihnen nur die Kaufplattform zur Bestellung Ihrer gewünschten Versicherung
Ihres bevorzugten Versicherungsanbieters zur Verfügung. Die Entscheidung,
welches Produkt bei welchem Anbieter vom Kunden gekauft wird, obliegt
ausschließlich der Eigenverantwortung und Entscheidung des Kunden.
Informationen seitens Abundo sind ausschließlich objektiver Natur und
sollen dem Kunden bei der Produkt- beziehungsweise Anbieterauswahl
unterstützen. Abundo verweist ausdrücklich darauf, niemals Empfehlungen
auszusprechen.
Feuerwehrprämie/Vereinsmitgliederprämie
Die Feuerwehr/der Verein, dem der KundeIn angehören (dies ergibt sich aus
dem Zugangscode), bekommt zusätzlich zu den Vorteilen, die das
Vereinsmitglied durch seine Vereinszugehörigkeit erhält, eine Prämie für
die Aufwendungen, welche die Feuerwehr oder der Verein mit der Weitergabe
des Zugangscodes und dergleichen hat.
Die Höhe der Prämie beträgt je Vertrag
€ 10,- für Verträge mit einer Jahresnettoprämie von mindestens € 100,-
€ 100,- für Verträge mit einer Jahresnettoprämie von mindestens € 1.000,-
Bei Verträgen über € 2.000,- ist eine gesonderte Prämie zu vereinbaren.
Diese Zahlungen sind verbunden mit allgemein gültigen
Provisionsbestimmungen zwischen dem Versicherer und Abundo. Es können
individuell, aber maximal 5 Jahre nach Vertragsabschluss Rückforderungen an
den Verein entstehen. (Falls die Verträge der KundenIn nicht eingehalten
werden).
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter von Abundo sind nicht teilnahmeberechtigt.
Stand: 16. Jänner 2009
Unsere AGB's können Sie auch als PDF-Datei downloaden.